Sie finden keinen Kita-Platz für Ihr Kind in Ihrer Nähe? Sie haben neue und andere Ideen zum Konzept einer Kindertagesbetreuung, z. B. Waldorf-Pädagogik, Montessori-Pädagogik, ein Waldkindergarten, eine bilinguale, integrative oder interkulturelle Kita , eine Kita für Hochbegabte oder eine andere Altersmischung? Eine schöne Idee ist sicherlich, eine neue KiTa zu gründen. Der Weg von der Idee bis zur Eröffnungsfeier ist jedoch lang und steinig. Trotzdem haben ihn bundesweit inzwischen über 8.000 Elterninitiativen erfolgreich hinter sich gelegt und betreiben heute eine anerkannte Kindertagesstätte. Nicht gezählt sind die vielen verschiedenen Formen der Kindertagesbetreuung, die außerhalb des jeweils geltenden Kindergartengesetzes und zumeist ohne oder mit wenig öffentlicher Förderung Kinder stundenweise betreuen.
In NRW trat zum 01. August 2008 das "Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern" (KiBiz, Kinderbildungsgesetz) in Kraft. Verbunden damit soll die Bedarfsdeckung für Unterdreijährige in NRW, die viele Jahre im letzten Jahrtausend bei 4 % lag, deutlich angehoben werden. Auch der Bund will, dass die Betreuung der Unterdreijährigen ausgebaut wird und hat im Rahmen des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG), das zum 01. Januar 2009 in Kraft getreten ist, einen Rechtsanspruch für einjährige Kinder ab 2013 beschlossen, wobei man allerdings damals davon ausging, dass diesen bundesweit nur 35 % der Kinder in Anspruch nehmen würden. Entgegen seiner ursprünglichen Planung stellt der Bund keine Mittel für privat-gewerbliche Anbieter zur Verfügung, sondern stellt den Bundesländern frei, entsprechende Regelungen zu erlassen. In NRW sind die privat-gewerblichen Anbieter im KiBiz zwar benannt, eine Bezuschussung aus Landesmitteln ist aber bis heute (2021) nicht vorgesehen.
Elterninitiativen werden in NRW mit dem KiBiz aktuell mit 96,6 % der anerkennungsfähigen Betriebskosten bezuschusst. Aus dem Zuschuss dürfen nur 2 % der Verwaltungskosten begleichen werden. Die restlichen 3,4 % der Betriebskosten (sog. Trägeranteil) sowie das Essensgeld und die Vereinskosten (aus denen die nicht zuschussfähige Verwaltungskosten, z. B. der Steuerberater oder Eintrittsgelder gezahlt werden) tragen die Eltern neben dem allgemeinen sog. Gesetzlichen Elternbeitrag, der ans (Kreis)Jugendamt zu zahlen ist. Letzterer richtet sich in der Höhe zumeist nach dem Alter des Kindes sowie dem Einkommen der Eltern, wobei Kriterien und Höhe des gesetzlichen Elternbeitrags seit dem Frühjahr 2006 von jeder NRW-Kommune selbstständig festgelegt werden.
Manche Kommunen übernehmen auch 100 % der Betriebskosten. Was dazu gehört (z.B. Verwaltungskosten des Trägers), ist mit der einzelnen Kommune zu besprechen, da es sich hierbei um eine freiwillige kommunale Leistung handelt.
Die Betreuung der Schulkinder erfolgt mit dem KiBiz in NRW seit dem 01. August 2008 nur noch in der sog. Offenen Ganztagsschule (OGS oder OGaTa). Die letzten Schülerhorte wurden damit zum 31. Juli 2008 geschlossen. In einigen Kommunen und Bundesländern werden jedoch weiterhin Mittel zum Ausbau der Betreuung für Schulkinder zur Verfügung gestellt, sind Elterninitiativen Träger einer OGS.
Wie der Ausbau und die Bezuschussung im Einzelnen in Ihrer Kommune / in Ihrer Region geregelt ist, müssen Sie beim örtlichen (Kreis)Jugendamt erfragen. Als Dachverband der Elterninitiativen in Münster und im Münsterland können wir dazu keine Aussagen für ganz NRW machen. (Künftige) Elterninitiativen in Köln erhalten Hilfe und Unterstützung bei der Kölner Eltern- und Kinderselbsthilfe (KEKS) e.V.. Auch die einzelnen Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen (LAGE) sind vor Ort gerne behilflich. Landesweit vertreten ist aber der Paritätische Wohlfahrtsverband: 24 Fachberater*innen stehen zur Verfügung. Wer in Ihrer Nähe ansprechbar ist, finden Sie unter www.paritaet-nrw.org.
In Münster gibt es 51 Kitas in Trägerschaft einer Elterninitiative, die Kinder zwischen drei Monaten und dem Schuleintritt ganztags betreuen und einen öffentlich Zuschuss nach dem KiBiz erhalten. Darüber hinaus gibt es z. Zt. 5 Elterninitiativen, die eine (oder mehrere) Spielgruppe(n) für Kinder bis zu drei Jahren betreiben. Sie können beim Jugendamt der Stadt Münster jährlich einen einmaligen Zuschuss beantragen. Näheres über diese Spielgruppen und Eltern-Kind-Gruppen erfahren Sie auch unter > Spielgruppen. Einige NRW-Kommunen und Kreise fördern solche Spielgruppen (als Ersatz für fehlende Kindergartenplätze) regelmäßig. Inwiefern dies in Ihrer Kommune / in Ihrer Region der Fall ist, müssen Sie beim zuständigen (Kreis-)Jugendamt erfragen.
Da die Stadt Münster den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zu 100 % übererfüllt und z. Zt Betreuungsplätze für durchschnittlich 49 % der Unterdreijährigen vorhält, gibt es hier schon lange keine Neugründungen von Elterninitiativen mehr. Als Dachverband, der Zuschüsse grundsätzlich nur für die Arbeit vor Ort erhält, haben wir daher keine Neuauflage unserer Broschüre "Wie gründe ich eine Elterninitiative?" mehr erstellt. Jedoch haben wir für alle Entschlossenen einige Informationen zusammengestellt:
Für alle neuzugründenden Kitas gilt, dass mit der Einführung des KiBiz die kommunale Jugendhilfeplanung eine deutliche Stärkung erfahren hat. Ratsam erscheint deshalb, sich möglichst frühzeitig und bevor man sich in die Arbeit wirft, mit dem (Kreis)Jugendamt vor Ort in Verbindung zu setzen, um zu klären, ob eine neue KiTa in den örtlichen Bedarfsplan aufgenommen werden kann. Dies sollte nicht nur möglich sein, wenn zusätzliche bedarfsgerechte Plätze etwa für Unterdreijährige geschaffen werden, sondern auch, wenn Eltern im Rahmen ihrer Wahlfreiheit ein besonderes Konzept (z.B. nach Waldorf, Montessori, Freinet, bilingual etc.) verfolgen wollen. Nicht nur, wenn man bei den Ämtern nicht weiter kommt, empfiehlt es sich, frühzeitig Kontakt mit der Politik, insbesondere mit den jugendhilfepolitischen Sprecher*innen der jeweiligen Ratsparteien aufzunehmen.
Für anerkannte, nach dem KiBiz, dem "Kindergartengesetz" für NRW, geförderte Elterninitiativen ist die Gründung eines gemeinnützigen Vereins Förderungsvoraussetzung. Ausführliche Informationen zur Vereinsgründung sowie einen Satzungsentwurf (Stand: Juni 2022) stellen wir gerne zur Verfügung. Die Satzung ist beim Verinsregister des örtlich zuständigen Amtsgerichts einzutragen. Sinnvoll ist, unter Vorlage der Satzung zuvor die vorläufige Gemeinnüzigkeit beim Finanzamt zu beantragen.
Anschließend ist für Elterninitiativen nach dem KiBiz beim örtlichen (Kreis)Jugendhilfeausschuss die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe zu beantragen. Diesem formlosen Antrag nach § 75 SGB VIII (KJHG) sind beizulegen: > eine ausführliche Darstellung der Ziele und Aufgaben > die Vereinssatzung > ein Auszug aus dem Vereinsregister > die Bescheinigung des Finanzamtes über die (vorläufige) Gemeinnützigkeit > das Pädagogisches Konzept (in ersten Grundzügen) > das Präventions- und Schutzkonzept des Trägers zum Kindeswohl (in ersten Grundzügen)
Neben dem Handlungsleitfaden zur Erstellung eines Konzepts (mit Regelungen zu pädagogischen Grundlagen, Tagesablauf, Eingewöhnung, Elternmitarbeit etc.) unserer Kolleg*innen aus dem Münchner Dachverband gibt es jetzt auch beim Landesjugendamt beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe einen Gliederungsvorschlag für eine Konzeption .
Sinnvoll ist, vor allem für mehrgruppige Einrichtungen, die Erstellung einer Geschäfts- oder Kindergruppenordnung, in der einige Spielregeln festgehalten werden.
Die nächste größere Hürde ist zumeist, passende Räumlichkeiten zu finden. Informationen zum Bau und zur Ausstattung von Tageseinrichtungen für Kinder gibt es beim Landesjugendamt Westfalen-Lippe. Hierbei handelt es sich jedoch um Empfehlungen, die keine Ansprüche begründen! Aktuelle Bedeutung hat in NRW die neue Mietverordnung zum KiBiz gewonnen, die nicht nur die räumliche Größe einer Gruppe festlegt, sondern die Zuschüsse zur Kaltmiete für nach dem 01.02.2008 abgeschlossene Mietverträge deckelt. (s. auch unter > Gesetze und Verordnungen)
Was eine Kita-Küche braucht, wie der Bedarf für die verschiedenen Verpflegungssysteme vor Ort in der Kita aussieht, was man braucht, um bestehende Kita-Küchen gut auszustatten und weitere Fragen, beantwortet die Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung der Verbraucherzentrale NRW anhand der Checklisten für die Kita-Küche.
An der Genehmigung der Räume und der Erteilung der Betriebserlaubnis sind letztendlich neben dem Landesjugendamt und dem (Kreis)Jugendamt zumeist auch die Bauaufsicht, die Brandschutzbehörde (Feuerwehr) und das Gesundheitsamt beteiligt. Nähere Informationen und ein Formular für den Antrag auf die Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII / KJHG erhalten Sie auf der Seite des Landesjugendamt Westfalen-Lippe (s. o.). NEU: Die beiden Landesjugendämter in NRW haben gemeinsam mit dem Landesministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration das Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertageseinrichtungen in das E-Government-Verfahren „KiBiz.web“ eingearbeitet. So erfolgt als weitere Säule neben der Beantragung und Genehmigung finanzieller Mittel im Rahmen der Betriebskosten sowie der Meldebogen und die Meldung von Personal seit Februar 2023 auch die Beantragung und Erteilung von Betriebserlaubnissen webbasiert. Die an der Entwicklung dieses Moduls Beteiligten versprechen sich neben einer deutlichen Vereinfachung und Beschleunigung des Prozesses für alle Akteure auch eine höhere Transparenz des jeweiligen Verfahrensstandes.
Die Erstellung eines Kostenplans, d.h. die Aufstellung der Gesamtkosten, die für die Betreuung der Kinder in einer Kindergruppe voraussichtlich entstehen werden, ist sinnvoll.
In NRW regeln verschiedene Richtlinien die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen auch für Kinder unter drei Jahren und für Kinder mit besonderem Förderbedarf.
Besonders in anerkannten Elterninitiativ-Kitas gilt es, Rechte und Pflichten der abgebenden (und mitarbeitenden) Eltern in einem Betreuungsvertrag festzuhalten.
Den Abschluss einer Haftpflichtversicherung empfehlen wir auf jeden Fall. Die von Eltern helfen Eltern e. V. im Rahmen einer Sammelversicherung mit dem Union Versicherungsdienst angebotene Betriebshaftpflicht versichert nicht nur die Mitarbeiter*nnen / Erzieher*nnen , sondern jede*n, der*die Aufsicht führt, also auch Eltern, die Elterndienst machen. Aus verwaltungstechnischen und wettbewerbsrechtlichen Gründen können wir jedoch nur Mitgliedsgruppen in den von uns angebotenen Sammelvertrag aufnehmen. Die Aufnahme der Kita in den Dachverband Eltern helfen Eltern e.V. ist für Elterninitiativen außerhalb des Münsterlandes aber leider nicht möglich. Weitere Anbieter für eine Betriebshaftpflicht- und Berufshaftpflichtversicherung sind neben dem zum Paritätischen gehörenden Union Versicherungsdienst in Detmold u. a. die Securitas, die Provinzial, die LVM in Münster und die Trans in Bremen. Günstige Berufshaftpflichtversicherungen für Erzieher*nnen bieten auch die Gewerkschaften an. Diese versichern allerdings nicht den Träger und z. B. Elterndienste - eine Haftpflichtversicherung für den Verein ist also unbedingt nötig (und macht eher eine Berufshaftpflicht obsolet).
Die Mitarbeiter*innen sind in der kostenpflichtigen gesetzlichen Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege ( bgw ) in Hamburg anzumelden (www.bgw-online.de).
Gemeinnützige Vereine, die über eine Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes nach § 45 SGB VIII / KJHG verfügen, können die Kinder kostenlos bei der Unfallkasse NRW (www.unfallkasse-nrw.de) anmelden.
Für die Frage, welche weiteren Versicherungen (Inventar-, Dienstreisekasko-, Vermögensschadenshaftpflicht-, Rechtsschutz-, Freizeitversicherung) eine Elterninitiative darüberhinaus abschließen sollte und möchte, gibt es keine einheitliche Empfehlung. Hier spielt das Sicherheitsbedürfnis der jeweils vor Ort Aktiven eine große Rolle. (s. dazu auch "Broschüre "Betrifft: Sachversicherungen". Die Broschüre zu Art und Umfang aller denkbaren (nicht unbedingt notwendigen) Versicherungen und Erläuterungen zu den Gesetzlichen Unfallversicherungen. 12. Auflage 2016, kostenloser Download)
Als Träger sind die Eltern für die Sicherheit aller Beteiligten in der Kita verantwortlich, als Arbeitgeber ist der Träger gesetzlich verpflichtet, sich Beratung zu sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Fragen einzuholen, um Berufsunfälle und -krankheiten möglichst zu vermeiden. Diese umfassende Verantwortlichkeit für die Sicherheit gilt auch in Elterninitiativen.
Viele Informationen zur Gründung einer Elterninitiative finden Sie sicherlich auch in der beigefügten Literaturliste sowie in den von Eltern helfen Eltern e.V. erstellten Broschüren (> Service > Broschüren).
Wegen weiterer Informationen wenden Sie sich bitte an Ihr (Kreis)Jugendamt und / oder an den / die FachberaterIn Ihrer zuständigen Kreisgruppe des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (www.paritaet-nrw.org).
Die Landesjugendämter erreichen Sie wie folgt:
Informationen zur Organisation einer Elterninitiative für Eltern und Erzieher*nnen insbesondere aus dem Großraum Köln gibt es auch beim Dachverband der Kölner Elterninitiativen www.keks-koeln.de. Dort ist neuerdings auch ein Gründungsleitfaden erhältlich.
Ein Glossar zur Gründung einer Tageseinrichtung für Kinder stellt das Landesjugendamt beim Landschaftsverband Rheinland auf seiner Homepage zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie ansonsten bei einer in Ihrer Nähe liegenden Kontakt- und Beratungsstelle
der Landesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen (LAGE) NRW unter lage-nrw.org/
sowie der Bundesarbeitgemeinschaft Elterninitiativen (BAGE) e. V. unter
www.bage.de.
Die
BAGE e. V.
ist auch Herausgeberin einer Arbeitshilfe für gründungswillige und gründungsmutige Eltern, kostenlos erhältlich auch bei Eltern helfen Eltern e.V. (s. > Service > Broschüren) oder als
pdf Gründungsleitfaden
kostenlos herunterzuladen.
In der Hoffnung, mit den beigefügten Materialien ein wenig weitergeholfen zu haben, wünschen wir Ihnen bei Ihren Bemühungen viel Spaß und vor allem Erfolg
PS. Wir danken den Kolleginnen des KKT, Dachverband der Elterninitiativen in München, für die Zurverfügungstellung der Stichworte zur Konzeptionserstellung.
PPS. Bei allen zur Verfügung gestellten Materialien handelt es sich um Entwürfe und (Formulierungs-)Vorschläge. Eltern helfen Eltern e.V. übernimmt keinerlei Haftung und Gewähr für deren Inhalte!