Gründung einer selbstorganisierten Spielgruppe in Münster

Liebe Eltern in Münster!

Leider haben sehr viele von Ihnen - trotz Rechtsanspruchs - für das Kitajahr 2023/2024 keinen Platz für Ihr Kind in einer Kindertagesbetreuung gefunden. Abgesehen von einer deutlich höheren Zahl von Vormerkungen im Kita-Navigator beruht dieses Dilemma auf dem mittlerweile auch in Münster eingetretenen Fachkräftemangel, der dazu führt, dass viele Kitas nicht alle zur Verfügung stehenden Plätze neu besetzen zu können. Vor dem Hintergrund des akuten Fachkräftemangels und der steigenden Nachfrage in den Kitas will die Stadt Münster, gemeinsam mit dem Dachverband Eltern helfen Eltern e. V. sowie dem Caritasverband und dem Stadtdekanat im Bistum Münster, Eltern bei der Gründung von sog. selbstorganisierten Spielgruppen unterstützen. Die Verwaltung übernimmt - wie im Rat der Stadt Münster am 4. Mai mit der Vorlage "Maßnahmenpaket zur Begegnung des Fachkräftemangels in Kindertageseinrichtungen: Baustein Notbetreuung" (dort Punkt 2.2)" beschlossen - die Personalkosten für eine Geringfügig Beschäftigte sowohl in bestehenden als auch in neuen Gruppen und stellt 2023 hierfür ca. 80.000,00 EUR zur Verfügung. Die Förderung ist ein Baustein des städtischen Maßnahmenpakets zur Begegnung des Fachkräftemangels in der Kindertagesbetreuung.

Spielgruppen, in früheren Jahren auch oft Loslösegruppen genannt, sind ein niederschwelliges sozialpädagogisches Angebot, das die klassische Kindertagesbetreuung ergänzt. In festen, altersgemischten Gruppen von 5 bis 8 Kindern nehmen diese Kontakt zu Gleichaltrigen auf und machen erste soziale Erfahrungen. Kinder ab 1 1/2 bis 2 Jahren können auf diesem Wege bis zum Eintritt in eine Kindertageseinrichtung betreut werden. Das Angebot richtet sich an Münsteraner Familien, die keinen Kitaplatz erhalten haben und sich für ihr Kind einen regelmäßigen Kontakt zu anderen Kindern wünschen. Für Eltern bieten diese Spielgruppen die Möglichkeit, zumindest stundenweise Entlastung zu haben - auch wenn sie nicht der Vereinbarkeit von Beruf und Familie dienen können.
Die Betreuung in den bestehenden Gruppen findet in der Regel an drei Vormittagen in der Woche statt und wird von einer dauerhaft anwesenden Betreuungskraft, z. B. einer Erzieherin, Heilpädagogin, Kinderpflegerin, Grundschullehrerin oder sonstigen Kraft begleitet und angeleitet. Manche dieser Kräfte sind aktuell Erzieherin in Elternzeit und bringen ihr eigenes Kind mit.
Eltern unterstützen das Angebot im Rahmen von Elterndiensten zumeist im wöchentlichen Turnus.
Denkbar ist aber auch, dass Eltern sich ohne eine regelmäßige fachliche Betreuung bei der Begleitung der Spielgruppe abwechseln und so gegenseitig entlasten.

Leider gab es in Münster in den letzten Jahren ein großes Spielgruppensterben, immer mehr 1 1/2- und 2-jährige Kinder wurden und werden gleich in der Kindertagesstätte oder bei der Tagesmutter angemeldet. So gibt es in Münster aktuell nur noch drei von einer pädagogischen Kraft geleitete Spielgruppen mit vier Gruppen sowie eine Spielgruppe in Form eines Eltern-Kind-Treffs.
Wenn sie - gemeinsam mit anderen Eltern in Ihrer Nachbarschaft oder im Freundeskreis - darüber nachdenken, eine Spielgruppe zu gründen, melden Sie sich gerne bei uns. Vorab stellen wir Ihnen im Folgenden aber ebenso gerne ein paar Hinweise und Tipps sowie Materialien zur Verfügung.

Einen strengen Kriterienkatalog für Elterninitiativen außerhalb des nordrhein-westfälischen Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) (Halbtags- und Krabbelgruppen, Spielgruppen) zu räumlichen Vorgaben gibt es nicht. Aber auch für sie gilt, dass Fragen zu Raumgröße, Bedingungen und zur Struktur der Gruppe (Anzahl, Alter) zu beachten sind und je nach Einzelfall und Bedarf entschieden werden.
So müssen die Räume bauordnungsrechtlich für die vorgesehene Kinderbetreuung geeignet sein, sie müssen der Gruppengröße, dem Alter und den Bedürfnissen der Kinder entsprechen. Sie sollten kindgerecht eingerichtet und mit kindgerechten Spielmaterialien ausgestattet sein.
Neben dem Gruppenraum ist ein in der Nähe liegender Sanitärbereich notwendig. Ferner ist eine Küchennutzung sinnvoll. Eine ausreichende, natürliche Belichtung und Belüftung der Räume ist erforderlich. Für eine regelmäßige Reinigung der Räume ist zu sorgen. Die Forderungen des Unfallschutzes sind zu beachten, Fluchtwege (2. Tür / ebenerdiges Fenster) sollten vorhanden sein. Ein erreichbarer Telefonanschluss (Handy) ist notwendig.
Eine aktuelle Zusammenfassung der Regelungen für Spielgruppen geben die beiden Landesjugendämter des LWL sowie des LVR in ihrer "Arbeitshilfe für die Einrichtung von Spielgruppen", "Spiel mit!" vom August 2012.
Das Landesjugendamt beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe hat ebenfalls Informationen zu den Rahmenbedingungen für Spielgruppen zusammengestellt.
Auch in Spielgruppen empfiehlt sich wie für alle anderen Gruppen in Trägerschaft einer Elterninitiative der Abschluss eines Betreuungsvertrag für Spielgruppen .

Nicht bezuschusste Spielgruppen müssen keinen eingetragenen Verein gründen. Sie sollten sich jedoch, vor allem bei Einstellung einer regelmäßigen Betreuung, der haftungsrechtlichen Konsequenzen bewusst sein (Haftung im Verein).
Auch ein nicht beim Amtsgericht eingetragener Verein kann vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt werden.
Für geförderte Elterninitiativen und Spielgruppen ist die Gründung eines eingetragenen gemeinnützigen Vereins jedoch sehr zu empfehlen. Andernfalls können Körperschafts- und Gewerbesteuer auf die Einnahmen anfallen. Die Gemeinnützigkeit aufgrund des Freistellungsbescheids zur Körperschaft- und Gewerbesteuer bietet zudem die Möglichkeit, Sponsorengelder (Sparkasse) einzunehmen und Spendenbescheinigungen auszustellen.
Ausführliche Informationen zur Vereinsgründung sowie einen Satzungsentwurf (Stand: Juni 2022) stellen wir gerne zur Verfügung.
Die Satzung ist beim Vereinsregister des örtlich zuständigen Amtsgerichts einzutragen. Sinnvoll ist, unter Vorlage der Satzung zuvor die vorläufige Gemeinnützigkeit beim Finanzamt zu beantragen.

Wenn Sie es wünschen und es Ihnen gelingt, eine Betreuungskraft zu finden, die die Gruppe regelmäßig (pädagogisch) begleitet und abwechselnd von nur einem Elterndienst unterstützt wird, handelt es sich um eine sog. aushäusige Betreuung, die spätestens dann einer Genehmigung durch das Landesjugendamt in Form einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII / KJHG bedarf.
An der Genehmigung der Räume und der Erteilung der Betriebserlaubnis sind letztendlich neben dem Landesjugendamt und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster zumeist auch die Bauaufsicht, die Brandschutzbehörde (Feuerwehr) und das Gesundheitsamt beteiligt.
NEU: Die beiden Landesjugendämter in NRW haben gemeinsam mit dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI NRW) das Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen auch für Spielgruppen in das E-Government-Verfahren „kibiz.web“ eingearbeitet. So erfolgt als weitere Säule neben der Meldungen des Personals seit Februar 2023 auch die Beantragung und Erteilung von Betriebserlaubnissen webbasiert. Die an der Entwicklung dieses Moduls Beteiligten versprechen sich neben einer deutlichen Vereinfachung und Beschleunigung des Prozesses für alle Akteure auch eine höhere Transparenz des jeweiligen Verfahrensstandes.

Mit der Betreuungskraft sollte ein Arbeitsvertrag (Stand Juni 2021) abgeschlossen werden. Nötig ist ferner eine Anmeldung der Kraft bei der Minijob-Zentrale" sowie bei der gesetzlichen Unfallversicherung für Mitarbeitende, der Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege.

Durch die Übernahme der Personalkosten für eine (weitere) geringfügig beschäftigte Betreuungskraft – Kosten bei 10 Wochenstunden (520,00 EUR) plus Arbeitgeberabgaben an die Minijob-Zentrale = monatlich rund 676,00 EUR – will die Stadt Münster Eltern helfen, neue Spielgruppen zu gründen oder bestehende so zu erweitern, dass eine Betreuung künftig an fünf Tagen in der Woche vormittags oder alternativ eine tageweise Buchung von Betreuung möglich ist. Die Beantragung des Zuschusses sowie der spätere Verwendungsnachweis wird über uns, den Dachverband Eltern helfen Eltern e. V. abgewickelt.

Als Träger sind die Eltern für die Sicherheit aller Beteiligten in der Spielgruppe verantwortlich, als Arbeitgeber ist der Träger gesetzlich verpflichtet, sich Beratung zu sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Fragen einzuholen, um Berufsunfälle und -krankheiten möglichst zu vermeiden. Diese umfassende Verantwortlichkeit für die Sicherheit gilt auch in Elterninitiativen. Hier steht Ihnen der Dachverband ebenfalls beratend und unterstützend zur Seite.

Gemeinnützige Vereine, die über eine Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes nach § 45 SGB VIII / KJHG verfügen, können die Kinder kostenlos bei der Unfallkasse NRW (www.unfallkasse-nrw.de) anmelden. Nähere Infos gibt es hier.
Für nicht gemeinnützige Vereine ist eine Unfallversicherung für die Kinder über die Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege ( bgw ) in Hamburg ( s.o .) möglich.

Den Abschluss einer Haftpflichtversicherung empfehlen wir auf jeden Fall. Die von Eltern helfen Eltern e. V. im Rahmen einer Sammelversicherung mit dem Union Versicherungsdienst angebotene Betriebshaftpflicht versichert nicht nur die Mitarbeiter*innen / Erzieher*nnen, sondern jede*n, der*die Aufsicht führt, also auch Eltern, die Elterndienst machen. Aus verwaltungstechnischen und wettbewerbsrechtlichen Gründen können wir jedoch nur Mitgliedsgruppen in den von uns angebotenen Sammelvertrag aufnehmen. Weitere Anbieter für eine Betriebshaftpflicht- und Berufshaftpflichtversicherung sind neben dem zum Paritätischen gehörenden Union Versicherungsdienst in Detmold u. a. die Securitas, die Provinzial, die LVM in Münster und die Trans in Bremen.
Günstige Berufshaftpflichtversicherungen für Erzieher*innen bieten auch die Gewerkschaften an. Diese versichern allerdings nicht den Träger und z. B. Elterndienste - eine Haftpflichtversicherung für den Verein ist also unbedingt nötig (und macht eher eine Berufshaftpflicht obsolet).

Egal, ob die Betreuung ausschließlich durch sich abwechselnde Eltern oder mit Unterstützung einer pädagogischen Kraft erfolgt: Auf jeden Fall sollten sich die beteiligten Eltern über einige wesentliche (pädagogische) Fragen ausgetauscht und im besten Fall in einem gemeinsamen Konzept festgehalten haben. Neben dem Handlungsleitfaden zur Erstellung eines Konzepts (mit Regelungen zu pädagogischen Grundlagen, Tagesablauf, Eingewöhnung, Elternmitarbeit etc.) unserer Kolleg*innen aus dem Münchner Dachverband gibt es jetzt auch beim Landesjugendamt eine Broschüre zur Konzeptionserstellung . Natürlich muss diese in einer kleinen Spielgruppe nicht 1 : 1 umgesetzt werden, kann aber als Diskussionsgrundlage und Leitfaden dienen.

Liebe Münsteraner Eltern! Der Weg ist sicher nicht immer einfach. Trotzdem haben ihn bundesweit inzwischen weit über 8.000 Elterninitiativen erfolgreich hinter sich gelegt und betreiben heute eine anerkannte Kindertagesstätte oder eine Spielgruppe.
Bitte scheuen Sie sich also nicht, uns anzurufen! Gemeinsam mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster, dem Caritasverband Münster, der ebenfalls bei der Struktur beraten kann und dem Stadtdekanat Münster, das sich bereit erklärt hat, bei der Raumsuche zu unterstützen, sind wir bei allen Fragen rund um die Spielgruppe gerne behilflich.