Mit der
"Inklusion aus Sicht niedersächsischer Elterninitiativvereine"
befasst sich die Publikation von Meike S. Baader und Katharina Riechers unter Mitarbeit von Stefanie Lüpke und Martina Ernst (Landesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen Niedersachsen/Bremen (lagE e.V.)), erschienen 2021.
Im Themenheft zum "Umgang mit Vielfalt in Elterninitiativen" richtet die Landesarbeitsgemeinschaft der Elterninititaiven Niedersachsen/Bremen (lagE e.V.) den Blick auf die verschiedenen Dimensionen von Diversität in der frühkindlichen Bildung - und speziell im Bereich der Elterninitiativen.
Das Heft Nr. 18 aus der Reihe "AufLAGE" zur
"Inklusion in Elterninitiativen"
erschien im Frühjahr 2019.
Kinderschutz und Sexualpädagogik
-
Jeder Fall von
Gewalt in der Kita
ist einer zu viel. Wie es dazu kommt und wie man solche Taten verhindern kann, erforscht die Erziehungswissenschaftlerin Anke Elisabeth Ballmann. Im Interview mit der Pädagogischen Akademie fordert sie mehr Weiterbildung für
Kita-Fachkräfte zu diesem Thema.
-
Die Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt (PsG.nrw) hat 2022 die Broschüre
"Private Kinderbetreuung sicher gestalten!"
herausgebracht.
-
Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des Sexuellen Kindesmissbrauch (UBSKM), der Kinderschutzbund (DKSB), der Paritätische Gesamtverband und das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) haben gemeinsam eine kurze
Handreichung zur Beschäftigung ukrainischer Fachkräfte
in der Kinder- und Jugendhilfe zum Thema Kinderschutz auf deutsch und ukrainisch erstellt.
Anlass ist die mögliche Einstellung ukrainischer Fachkräfte ohne entsprechendes erweitertes Führungszeugnis und ohne Kenntnis zum Kinderschutz in Deutschland. Die Handreichung soll Arbeitgeber*innen Material zur Sensibilisierung zum Thema Kinderschutz
in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe für ukrainische Fachkräfte an die Hand geben (inklusive Selbstauskunftsformular) und gleichzeitig den ukrainischen Fachkräften auf ukrainisch zur Verfügung gestellt werden können.
Es wird angestrebt, dieses Material auch in andere Sprachen zu Übersetzen.
-
Mit Rundschreiben vom 14. Dezember 2022 informiert das Ministerium für Kinder, Jugendliche, Familien, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI NRW) über das neue Informationsportal des Landes
www.kinderschutz.nrw
für Berufsgruppen aus den Bereichen Kinder, Jugend, Familie, Schule, Gesundheit, Polizei und Justiz.
-
In der 2022 aktualisierten Arbeitshilfe
"Sexualisierte Gewalt durch Mitarbeitende an Kindern und Jugendlichen in Organisationen
– Eine Arbeitshilfe zur Erstellung von Schutzkonzepten" des Deutschen Kinderschutzbunds erklären die Autor*innen, welche Formen von sexualisierter Gewalt es gibt und welche Strategien die
Täter*innen anwenden. Außerdem beschreiben sie Möglichkeiten der Intervention. Der Schwerpunkt der Arbeitshilfe liegt auf der Prävention, die auf vielen verschiedenen Ebenen stattfinden sollte.
-
Die neue Zartbitter-Broschüre
„Gesundes Misstrauen von Eltern schützt Kinder vor Missbrauch durch Babysitter!“
informiert Mütter und Väter über die Strategien dieser Täter und Täterinnen. Außerdem vermittelt sie Tipps, die Eltern helfen, eine gute Babysitter-Auswahl zu treffen, Grenzüberschreitungen
bewusst wahrzunehmen und Konsequenzen zu ziehen.
-
“Kinder müssen ihren Körper und Grenzen kennenlernen” sagt Diplom-Psychologin Helga Tolle und erklärt im Interview mit der Paritätischen Akademie am 3. November, warum es wichtig ist, die
Entwicklung der Kinder
professionell zu begleiten.
-
Im Elternhaus und in der Kita kann es zu gewaltvollen Handlungen gegen Kinder kommen. Im Verdachtsfall liegt es an den Fachkräften, ihre Beobachtungen zu dokumentieren. Nadine Schierp hat
in der kindergarten heute Online 10/2022 die wichtigsten Abläufe zum
"Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung"
zusammengefasst und stellt
Dokumentationsvorlagen
zur Kinderwohlgefährdung zur Verfügung.
-
Die Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt (PsG.nrw) hat umfangreiche
Materialien zur Erstellung eines Schutzkonzeptes
erstellt und gebündelt veröffentlicht.
-
Erstmals gilt in NRW ein
Landeskinderschutzgesetz,
überwiegende Teile sind seit 1. Mai 2022 in Kraft. Wesentliche Eckpunkte sind: Kinderschutz und Kinderrechte, Verfahren im Kinderschutz, Interdisziplinäre Kooperation im Kinderschutz
und Kinderschutzkonzepte. Anlässlich des Landeskinderschutzgesetzes NRW hat die Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt (PsG.nrw) eine neue Webseite zum Thema
Rechte- und Schutzkonzepte
freigeschaltet. Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe finden dort vertiefende Informationen, praktische Beispiele und Literaturtipps.
-
Das Queere Netzwerk NRW hat die 68-seitige Broschüre
"Queer in der Kita"
veröffentlicht. Sie richtet sich an Fachkräfte der frühkindlichen Bildung, die sich näher mit der Bedeutung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in ihrem Arbeitsalltag auseinandersetzen möchten.
-
2021 veröffentlichte der LWL die
Arbeitshilfe Schutzkonzepte.
Die
"Aufsichtsrechtliche Grundlagen – Organisationale Schutzkonzepte in betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche nach § 45 SGB VIII",
die alle gesetzlich verpflichteten Träger bei der Erstellung eines Schutzkonzepts nach § 45 SGB VIII bzw. eines Gewaltschutzkonzepts nach § 37a SGB VIII in integrativ arbeitenden Kitas unterstützen wollen, hat in beiden Landesteilen Gültigkeit.
(s. dazu auch die Veröffentlichungen des Paritätischen zum Thema "Partizipation und Demokratiebildung" unter >
Pädagogische Projekte, Konzeptionsentwicklung)
-
Die Broschüre des Landschaftsverbandes Rheinland
"Kinderschutz in der Kindertagesbetreuung -
Prävention und Intervention in der pädagogischen Arbeit" möchte Kindertagesstätten unterstützen, in der alltäglichen Praxis (präventive) Hilfsmittel und -angebote zu verankern und darüber hinaus das Thema Kinderschutz beständig in all seinen Facetten ernst zu nehmen und im Kita-
Alltag zu leben.
-
Zartbitter, die Kontakt- und Informationsstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen, bietet neue
Präventionsmaterialien zu sexualisierter Gewalt
für Kinder und für Fachkräfte.
Die Broschüre
„Wie geht’s dir eigentlich?“
des Kinderschutzbundes NRW hilft pädagogischen Fach- und Lehrkräften dabei, ein erstes Gespräch mit möglicherweise betroffenen Kindern zu führen. Mit anschaulichen Bildern und in kindgerechter Sprache wird erklärt, was eine
Kindeswohlgefährdung sein kann. Bestellungen der gedruckten Publikation an
bestellung@dksb-nrw.de.
-
Die Broschüre
"Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch in einer Einrichtung – Was ist zu tun? Fragen und Antworten zu den Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden"
richtet sich an Mitarbeitende von Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche betreut werden. Es geht darum, wie ein Verdachtsfall erkannt werden kann, welche Überlegungen angestellt werden sollten und welche Informationen an wen zu richten sind (Meldeverpflichtungen nach § 47 SGB VIII/KJHG).
MINT, Nachhaltige Entwicklung (BNE)
-
Das Projekt
„Nachhaltige Kita, nachhaltige Kindertagespflege – Mit Kindern aktiv für die Welt. Verankerung von BNE und den SDGs im Elementarbereich“
bietet regelmäßig Online-Workshops zur Zertifizierung an. Das
"Handbuch für eine nachhaltige Kita"
mit vielen Praxisbeispielen steht online zur Verfügung und wird nach und ergänzt und erweitert.
-
Ferdinand Klein erläutert in der "Spielen und Lernen", präsentiert vom BAGE-Sponsor Dusyma am 22. August am Beispiel der „Bienenzucht“ die
Begleitung von Naturphänomenen
in der Kita.
-
"Lernen verantwortungsvoll zu handeln ist nachhaltig"
schreibt "Spielen und Lernen", präsentiert vom BAGE-Sponsor Dusyma am 23. April. In derselben Ausgabe stellt "Spielen und Lernen" die Broschüre
„Wege zu einer nachhaltigen Kita“
vor. Sie beschreibt Bausteine einer an Nachhaltigkeit orientierten Kita und bietet konkrete Orientierungshilfen anhand von Praxisbeispielen, Literaturempfehlungen sowie Weiterbildungsangeboten.
-
Der Paritätische Gesamtverband hat gemeinsam mit der BUNDjugend eine Broschüre erstellt, die die unterschiedlichen Aspekte zu
Klimaschutz & Klimaanpassung in Kindertageseinrichtungen
aufgreift und mit vielen Beispielen illustriert. Zudem enthält die Arbeitshilfe Hintergrundinformationen zu verschiedenen Themen, Listen mit praktischen Umsetzungsschritten und konkrete pädagogische Maßnahmen, die Sie in der
Arbeit mit den Kindern nutzen können.
-
Wie pädagogische Fachkräfte die Kinder für
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
begeistern können, zeigt im Dezember 2022 der Coach und Waldpädagoge Thorsten Schmitt im Blog der Paritätischen Akademie: mit positiver Einstellung und Projekten, die ihre Neugier wecken.
-
Das Schleswig-Holsteiner Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren hat diese Broschüre
„Erfolgreich starten – Handreichung zu Bildung für eine nachhaltige Entwicklung in Kindertageseinrichtungen“
herausgegeben. Zu den Themen Ernährung, Konsum und Abfallvermeidung, Energie und Klimaschutz gibt es neben gut aufbereiteten Informationen, Praxisbeispiele und Anregungen, Planungshilfen für die Umsetzung sowie viele Hintergrundinfos
und Checklisten.
Digitalisierung und Medienerziehung in der Kita
Sprache, Bilderbücher und Kinderbücher
-
Wie pädagogische Fachkräfte das Erlernen von Deutsch als Zweitsprache unterstützen können, ist Inhalt einer Online-Fortbildung des Goethe-Instituts
Deutsch vermitteln im Kindergarten.
-
"Auf Kinder hören – mit Kindern sprechen"
ist der Titel eines Kapitels, Auszug aus dem Buch von Armin Krenz „Elementarpädagogische Grundsätze auf den Punkt gebracht“, herausgegeben vom BAGE-Sponsor Dusyma am 31. Januar.
-
"Was ist „Legasthenie“ und wie wird sie festgestellt?"
fragt die spielen & lernen, herausgegeben vom BAGE-Sponsor Dusyma am 15. November.
-
"Zur „Guten Sprachförderung“ gehört eine werteorientierte Kommunikations-, Interaktions-, Konflikt-, Spiel- und Sprachkultur" schreibt Armin Krenz in seinem Artikel
Sprache als Motor der Selbstexploration und Selbstbildung
in der spielen & lernen, herausgegeben vom BAGE-Sponsor Dusyma am 14. November.
-
Die mehrsprachige Elternbroschüre
"Mehrsprachigkeit und Bildung von Anfang an - Mit Kindern Familiensprache(n) sprechen und Bildungswege kennenlernen"
richtet sich an Eltern und Familien mit internationaler Familienidentität, in denen mehrere Sprachen gesprochen werden. Sie soll Familien für den Umgang mit Mehrsprachigkeit von Anfang an sensibilisieren und aufzeigen, welche Bildungs-
und Betreuungsangebote auf kommunaler Ebene sie dabei unterstützen können.
Leitung, Teamentwicklung, Fachkräftemangel
-
Die
Beratungsstelle "Fachkräfte für Kitas und Ganztag an Grundschulen"
mit bundesweiter Hotline hilft bei allen Fragen auf dem Weg in die Ausbildung und das Berufsfeld der frühen Bildung.
-
Immerhin haben
22 Prozent der jungen Männer
Interesse an sozialen Berufen, berichtet die "Spielen und Lernen", präsentiert vom BAGE-Sponsor Dusyma am 3. März.
-
Kinder gehen gerne auf Schatzsuche. Fachkräfte bevorzugen eher die Fehlerfahndung. Warum es bereits in Kitas wichtig ist, den Blick nicht auf die Defizite zu richten, erklärt Experte Olaf-Axel Burow die
Positive Pädagogik
in der kindergarten heute Online vom 31. Januar. Mareike Albers hat für die selbe Ausgabe drei
Achtsamkeitsübungen
zusammengestellt. Hannah Winkler stellt
Reflexionsfragen für sich selbst und das Team
zur Verfügung.
-
"Viele Beschäftigte in der Sozialen Arbeit vor dem
Burnout,
titelt die "Spielen und Lernen", präsentiert vom BAGE-Sponsor Dusyma am 8. Januar.
Wettbewerbe
-
Im UNESCO-Programm „BNE 2030“ zeichnen das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Deutsche UNESCO-Kommission vorbildliche
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
aus. Auch Kitas können sich ganzjährig bewerben, egal, ob sie dabei am Anfang ihrer Entwicklung stehen oder bereits langjährig aktiv sind – das Engagement zählt.
Elternarbeit, Träger Elterninitiative
-
Die TPS 7/23 hat das Leitthema
"Eltern - wo Mitsprache gut ist"
und druckt ein interessantes und relativ ausführliches Interview mit einer ehemaligen Personalvorständin einer Kölner Elterninitiative ab.
-
Vor dem ersten Elternabend gibt es unzählige Vorbereitungen zu treffen. Welche Informationen sollten Sie den Sorgeberechtigten geben und was hat Zeit? Welche Einverständniserklärungen dürfen Sie sich bereits jetzt
unterschreiben lassen und welche sonstigen Themen sollten Sie bereits zu diesem Zeitpunkt klären? Die Kita aktuell spezial vom 4. Juli stellt Informationen sowie eine Checkliste zu
Rechtliche Themen für den ersten Elternabend
im neuen Kitajahr zur Verfügung.
-
"Eine enge, offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Leitung" ist Grundlage jeder guter Arbeit in einer Elterninitiative, schreibt Katrin Behnke-Meiners in ihrem Artikel
"Einblicke in eine Elterninitiative"
im Leitungsheft der kindergarten heute 01-2022.
-
Die Zentralstelle Elternchance II beim AWO Bundesverband e.V. stellt das
Methodenhandbuch zur Elternarbeit"
zum kostenkosen Download zur Verfügung. Im Handbuch findet sich ein bunter Strauß an Methoden, die bei der täglichen Arbeit der Begleitung von Eltern eine Hilfestellung sein und als Ideengeber dienen können.
-
Stellen Elterninitiativen ein exklusives Angebot dar, da sie nur von einer bestimmten Elternklientel gewählt werden? Gelingt es, aus selbstkritischer Perspektive hinzuschauen, ohne die Besonderheiten der kleinen, selbstorgansierten Einrichtungen zu vergessen,
fragt die Landesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen (lagE) Nds./HB im Artikel
"Inklusive/exklusive Elterninitiativen: Selbstorgansierte Kita für alle?",
erschienen im Themenheft "INKLUSION. Zum Umgang mit Vielfalt in Elterninitiativen" in der Reihe "AuflagE", Nr. 18.
-
In der Ausgabe der Fachzeitschrift KiTa aktuell (KiTa ND 7-8.2020) ist ein Artikel der Landesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen (lagE) Niedersachsen/Bremen mit dem Titel
"Kinderläden im Spannungsfeld zwischen Selbstorganisation und sozialer Dienstleistung"
erschienen. Der Artikel geht der Frage nach, was sich nach mehr als 50 Jahren Kinderladengeschichte über das Thema Zusammenarbeit mit Eltern erfahren lässt.
-
Im Interview der TPS 06/2020 mit der Leitung und einer Mutter von Kita und Familienzentrum Drachenhöhle e. V. mit 54 Plätzen (!) in der Nähe von Bonn berichten die beiden Beteiligten über die
Vor- und Nachteile der Zusammenarbeit von Eltern und Team in einer Elterninitiative.
-
Hannes Lachenmair, Mitbegründer der Landesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen (LAGE) in Bayern und der Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen (BAGE) in Berlin stellt die
Elternmitarbeit als eigenes Qualitätsmerkmal
heraus, das traditionell eine herausragende Rolle im Spektrum der außerschulischen Erziehung, Bildung und Betreuung in Kinderläden und Elterninitiativen spielt.
Im Jahr 2014 veröffentlichte Wilma Aden-Grossmann ihre
Biografie von Monika Seifert,
der Initiatorin der 1967 gegründeten „Frankfurter Kinderschule“. Der Start der „Frankfurter Kinderschule“ ist zudem als eine der ersten Elterninitiativen Deutschlands ein Meilenstein in der Entwicklung des Spektrums der freigemeinnützigen Träger.
Wir bedanken uns bei den Kolleg*innen der LAG Hessen für die Zuverfügungstellung der beiden Texte.
Ernährung
-
Ungesund sind viele speziell für Kinder gemachte Produkte.
Zu viel Zucker, Fett und Salz
stecken darin. Das ist das Ergebnis eines Sonderberichts zu Produkten mit Kinderoptik, berichtet "Spielen und Lernen", präsentiert vom BAGE-Sponsor Dusyma am 6. Juli.
-
Eine Umstellung der Gemeinschaftsverpflegung stellt - angesichts täglich 17 Millionen Essen in Gemeinschaftsverpflegungen und den weltweiten Treibhausgasemissionen durch die Landwirtschaft - einen großen Hebel für den Klimaschutz dar. Im Kochbuch
"Klimagesund kochen und genießen ‒
Rezepte, Infos und Tipps für soziale Einrichtungen" finden sich neben Hintergrundinfos auch viele Tipps für die Umstellung und Rezepte für leckere, gesunde und klimafreundliche Gerichte.
-
Die Stiftung für Mensch und Umwelt bietet eine Schritt-für- Schritt-Anleitung für den Bau einer
Kräuterspirale
an: Oben trocken, unten nass, mit leckerem Schnittlauch, Rosmarin und Minze bepflanzt, veröffentlicht in "Spielen und Lernen", präsentiert vom BAGE-Sponsor Dusyma am 9. Mai.
-
Die von der Vernetzungsstelle Kitaverpflegung Thüringen entwickelte
Broschüre „Das Praxiskochbuch – Mit Lecker-Garantie“
enthält 18 vegetarische Rezepte. Die Gerichte wurden von Großküchen erprobt, von Kita-Kindern für lecker befunden und auf Grundlage der „DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Kitas“ optimiert. Neben einigen Tipps zur
gesunden Lebensmittelauswahl beinhaltet die Broschüre der Vernetzungsstelle Kitaverpflegung Thüringen
„Was gibt’s heute? Rezeptideen für die Vesper in der Kita“
zahlreiche Rezepte speziell für Kitas.
-
Aktuell werden in vielen Kitas und Schulen die Essenspreise erhöht. Wie ist, insbesondere im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie oder den Krieg in der Ukraine, mit diesen
Preissteigerungen beim Kita-Essen
umzugehen? Die
Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegegung bei der Verbraucherzentrale NRW
hat sich bei Christopher Zeiss, einem erfahrenen Vergaberechtexperten, nach der Rechtslage erkundigt.
-
Bei der Erstellung eines Verpflegungskonzeptes gilt es, alle Aktivitäten rund um das Thema Ernährung in der Kita zu bedenken und schriftlich niederzulegen. Als Arbeitshilfe zur Erstellung eines Verpflegungskonzeptes hat die
Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegegung bei der Verbraucherzentrale NRW
die wesentlichen
Qualitätskriterien für die Verpflegung in Kitas
in einer interaktiven Grafik mit Hintergrundinformationen und Formulierungsbeispielen zusammengestellt.
-
Die
Checkliste für die Verpflegung in Kitas
ermöglicht eine Übersicht über alle im „DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Kitas“ aufgeführten Kriterien zur Gestaltung eines gesundheitsfördernden und nachhaltigen Verpflegungsangebots.
In drei Minuten wird in dem
Film „Für eine zukunftsfähige Verpflegung entscheiden?“
Verpflegungsverantwortlichen aufgezeigt, warum es sich lohnt, die DGE-Qualitätsstandards einzusetzen.
-
Die „Bildungsgrundsätze für Kinder von 0 bis 10 Jahren“ beauftragen pädagogische Kräfte in NRW, den Kindern wichtige Grundlagen zur Ernährung zu vermitteln. Die Vernetzungsstelle Kita- & Schulverpflegung der Verbraucherzentrale NRW hat zum Thema
Ernährungsbildung in der Kita
eine Homepage zur Verfügung gestellt.
Sicherheit und Gesundheitsschutz
-
"Spielen und Lernen", präsentiert vom BAGE-Sponsor Dusyma am 7. August, hat eine Zusammenfassung wichtiger Informationen und Materialien zum Thema
Hygiene in Kitas
zusammengestellt.
-
Bei Kindern in Niedersachsen und Bremen zeigen sich zunehmend Störungen beim Spracherwerb sowie Defizite bei der motorischen Koordination. Das belegen Daten im aktuellen Barmer Kinderatlas, schreibt "Spielen und Lernen", präsentiert vom BAGE-Sponsor
Dusyma am 5. Juli im Artikel
"Wachsende Defizite beim Spracherwerb und der Koordination">.
-
Die Stiftung Kindergesundheit informiert in der "Spielen und Lernen", präsentiert vom BAGE-Sponsor Dusyma am 16. Juni über
Autismus-Spektrum-Störungen
bei Kindern.
-
Mit Schreiben vom 28. Februar weist das Gesundheits- und Veterinäramt der Stadt Münster auf die
Meldepflicht von Infektionskrankheiten
hin. Dazu gibt es eine vollständige
Liste der meldepflichtigen Erkrankungen.
Am 27. März wies das Gesundheitsamt der Stadt Münster darauf hin, dass eine
Wiederzulassung eines an Scharlach erkrankten Kindes oder Mitarbeitenden
nach neuen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts 24 Stunden nach Beginn einer wirksamen Antibiotikatherapie und dem Abklingen der Symptome möglich ist, bei fortbestehenden Symptomen unter der Therapie erst nach deren Abklingen. Ohne antibiotische Therapie ist eine Wiederzulassung
frühestens 24 Stunden nach dem Abklingen der spezifischen Symptome angezeigt. Der Hinweis im Schreiben vom 28. Februar 2023 ist diesbezüglich aufgehoben.
-
Das Projekt
„CLEVER IN SONNE UND SCHATTEN für Kitas“
der Deutschen Krebshilfe mit dem SonnenschutzClown unterstützt Kindertagesstätten darin, den Sonnenschutz ganz einfach und vor allem nachhaltig in ihren Alltag zu integrieren.
-
Wie wir Kindern eine gesunde Entwicklung in den ersten Lebensjahren ermöglichen, beschreibt Ferdinand Klein in seinem Artikel
"Die gesunde Entwicklung des Kindes begleiten und stärken"
in "Spielen und Lernen", präsentiert vom BAGE-Sponsor Dusyma am 24. Februar.
-
Eine
Eine Checkliste zur Medikamentengabe
stellt die kindergarten heute Online vom 31. Januar zur Verfügung.
-
Bei der Langzeituntersuchung von Kindergartenkindern sind erneut umstrittene
Weichmacher in Spielzeugen
oberhalb der Schwelle gefunden worden, bei der gesundheitliche Wirkungen nicht mehr ausgeschlossen werden können, schreibt die "Spielen und Lernen", präsentiert vom BAGE-Sponsor Dusyma am 2. Dezember.
-
Die
Masern-Impfpflicht
in Deutschland ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am 18. August 2022 schriftlich mitgeteilten Urteil entschieden. Sie sei sinnvoll und verfassungskonform. Damit dürfen Kinder weiterhin
nur dann in Kitas oder bei Tagesmüttern betreut werden, wenn sie geimpft sind oder die Krankheit bereits überstanden haben.
-
Der LVR-Klinikverbund bietet im Rheinland Hilfen für psychisch erkrankte Kinder und ihre Eltern an. Mit seinem neuen Ratgeber
„Psychische Gesundheit im Kleinkindalter“,
erschienen im März 2022, erweitert der Klinikverbund diese Angebote durch eine ganz praktische Hilfestellung für Eltern und Angehörige.
-
Die Landesregierung führt das Ende 2019 gestartete Schulungsprojekt zur Verbesserung der Situation von
Kindern mit Typ-1-Diabetes in Kindertageseinrichtungen, Schulen und betreuenden Einrichtungen
weiter. Zusätzlich gibt es auf der Homepage der Deutschen Diabetes-Hilfe NRW einen neuen
Informationsfilm,
der in einem ersten Schritt den pädagogischen Fachkräften in der Kita sowie dem Lehrpersonal einen Einblick in den Umgang mit an Diabetes-Typ-1 erkrankten Kindern
geben und damit Unsicherheiten abbauen will.
Kinderarmut
-
Die Diakonie hat zusammen mit dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) eine Expertise erstellt, die das Ausmaß der
Kinderarmut in Deutschland
untersucht. Sie zeigt, dass die gesellschaftlichen Folgekosten von Kinderarmut vor allem in den Bereichen Gesundheit, Bildung und sozialer Teilhabe viel stärker diskutiert werden müssen, schreibt "Spielen und Lernen", präsentiert vom BAGE-Sponsor
Dusyma am 19. August.
-
"Kinder aus benachteiligten Familien
bekommen seltener einen KiTa-Platz" - zu diesem Schluss kommt das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) in einer aktuellen Studie, berichtet die "Spielen und Lernen", präsentiert vom BAGE-Sponsor Dusyma am 11. März.
-
"Jedes fünfte Kind in Deutschland ist armutsgefährdet"
schreibt "Spielen und Lernen", präsentiert vom BAGE-Sponsor Dusyma am 26. Januar.
Vereinsrecht, Organisation, Aufsichtspflicht und Datenschutz
-
Der Bundestag hat am 09. Februar einen geänderten Gesetzesentwurf des Bundesrates (Drs. 20/ 5585) beschlossen. Vereine können künftig auch ohne Regelung in der Satzung
hybride Mitgliederversammlungen
einberufen. Zudem sollen durch Beschluss der Mitglieder auch rein virtuelle Versammlungen einberufen werden können.
-
Nutzt der Kita-Träger die Gestellung von
Personal durch eine Zeitarbeitsfirma,
sind grundsätzlich auch für dieses Personal die personellen Voraussetzungen (vgl. § 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB VIII) nach Maßgabe der Personalverordnung auf Grundlage des § 54 Abs. 2 Nr. 8 KiBiz einzuhalten, teilen LVR und LWL
am 25. April zeit- und wortgleich mit.
-
Das Landesjugendamt beim LWL stellt einen Link zur Broschüre
"Aufsichtspflicht -
Grundlagen, Inhalte, Versicherungsschutz für Tageseinrichtungen für Kinder" zur Verfügung.
Fachpolitik, (Fach)Urteile und Recht u. ä.
-
Der Paritätische NRW informiert am 31. Mai über ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 17. Mai 2023, das sich zugunsten der Trägervielfalt letztinstanzlich gegen die
Ausschreibungspraxis
der Stadt Düsseldorf in Sachen Schulbegleitung ausgesprochen hat. Das Bundessozialgericht hat festgestellt, dass es der Stadt Düsseldorf untersagt war, die Ausschreibung in 2016 durchzuführen und in diesem Verfahren den Zuschlag
zu erteilen. Das Bundessozialgericht stellte fest, dass die §§ 75 ff. SGB XII a. F. beziehungsweise heute die §§ 123 ff. SGB IX ein Verbot enthalten, Vergabeverfahren gemäß dem §§ 97 ff. GWB durchzuführen. Des Weiteren wurde festgestellt,
dass diese nationale Regelung auch nicht gegen Europarecht, insbesondere nicht gegen das Europäische Vergaberecht verstößt (weil die Leistungs- und Vergütungsvereinbarung keine öffentlichen Aufträge oder Dienstleistungskonzessionen sind).
Und abschließend, dass die Kläger auch ein subjektives Recht auf Unterlassen, gestützt auf Art. 12 GG, haben.
Damit ist das Bundessozialgericht praktisch in allen Punkten der Argumentation der LAGFW gefolgt und hat klarstellt, dass es im Vertragssystem weder einen europarechtlichen Zwang zu Ausschreibungen gibt noch ein Recht dazu, Vergabeverfahren
durchzuführen. Die Unzulässigkeit von Vergabeverfahren im Bereich der Eingliederungshilfe ist damit höchstrichterlich durch das Bundessozialgericht bestätigt worden. Auch für die in gleicher Weise geregelten Vertragssysteme aus anderen
Sozialgesetzbüchern (z.B. SGB XII, SGB VIII) ist diese Rechtsprechung des Bundessozialgerichts von großer Bedeutung.
-
Mit Erlass vom 12. November 2020 stellt das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI NRW) fest, dass § 51 des neuen Kinderbildungsgesetzes (KiBiz), das am 1. August 2020 in Kraft getreten ist, nichts an der
bisherigen Rechtslage ändert, dass Träger und Kindertagespflegepersonen
keine zusätzlichen Elternbeiträge
erheben dürfen und erläutert ausführlich die einzelnen Regelungen. Das Beitragserhebungsverbot umfasst auch sogenannte „Aufnahmebeiträge“, verpflichtende Materialzuzahlungen oder geldwerte Leistungen wie verpflichtende Arbeitsstunden
der Eltern. Die Kommunen werden angewiesen, streng zu kontrollieren und ggf. KiBiz-Zuschüsse zu streichen. Der Erlass vom 11. November ersetzt den vom 19. August.
Auf Nachfrage u. a. der Landesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen (LAGE) NRW schrieb das Ministerium MKFFI bereits am 17. September 2020 zum Thema
Elterndienste,
dass Elternarbeitsstunden für den Verein (!) weiterhin zulässig sind (s. auch Punkt 3.1 des Erlasses). Auf die sowieso bestehende rechtliche Notwendigkeit,
Elterndienste als eine Form des Vereinsbeitrags
in der Vereinssatzung zu regeln, um sie durchsetzen zu können (Amtsgericht Ahlen, Dezember 2017), hatten wir bereits hingewiesen.
-
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 7. Juni 2018 entschieden, dass eine Kündigungsfrist im Betreuungsvertrag längstens 3 Monate dauern darf. Er hat aber gleichzeitig bestätigt, dass der
Ausschluss einer Kündigung zum 30.06. und zum 31.07. rechtmäßig
ist. Eine formularvertragliche Regelung, welche die Möglichkeit, einen Kinderkrippenbetreuungsvertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende zu kündigen, für die Monate Juni und Juli (also: eine Kündigung zum 30. Juni
und 31. Juli) ausschließt, halte einer Kontrolle nach § 307 BGB stand. In der Begründung heißt es:
"Die Klausel stelle sich nicht als eine missbräuchliche Durchsetzung der eigenen Belange des Verwenders auf Kosten seiner Vertragspartner, sondern als ein angemessener Interessenausgleich dar. Sie berücksichtige einerseits das
Interesse der Eltern, das Vertragsverhältnis aus beliebigen Gründen in einem überschaubaren und für sie zumutbaren Zeitraum zu beenden. Andererseits trage sie dem berechtigten Bedürfnis des Kinderkrippenbetreibers Rechnung,
eine gewisse Planungssicherheit und ausreichend Zeit dafür zu erhalten, eine möglichst zeitnahe Nachbesetzung der Krippenstelle herbeizuführen. In den Sommermonaten könne es wegen der üblichen Urlaubs- und Ferienzeit und des
Wechsels in andere Einrichtungen vermehrt zu Kündigungen der Eltern kommen, wohingegen die Nachfrage nach neuen Krippenplätzen reduziert sei. Dennoch müsse der Betreiber auch in der Sommerzeit Sachmittel und Personal vorhalten,
um die ordnungsgemäße Betreuung der Kinder sicherstellen und staatliche Förderungen in Anspruch nehmen zu können. Diese fänden Niederschlag in den zu zahlenden Entgelten und kämen damit auch den Vertragspartnern zu Gute. Es sei
daher nicht zu beanstanden, wenn aus organisatorischen Gründen die Kündigungstermine 30. Juni und 31. Juli ausgenommen würden, um auch über die Sommermonate bis Ende des Betreuungsjahres zur Aufrechterhaltung des Betriebs und
Ablaufs eine verlässliche Kalkulationsgrundlage zu haben."
-
Eine Kita darf in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine
Kündigungsfrist im Betreuungsvertrag
von maximal drei Monaten festlegen. Ist sie länger, ist diese Klausel der AGB unwirksam, hat das Amtsgericht München 2016 und 2018 entschieden. Der Bundesgerichtshof bestätigte 2018 das Münchner Urteil von 2016.
In Zukunft sind Kita-Kautionen als unverzinster Darlehn nicht mehr erlaubt. In ihrem Urteil erklärten die Karlsruher Richter solche Klauseln in Kita-Verträgen für unwirksam. Zudem habe der Krippenbetreiber keinen Anspruch auf
entgangene Verpflegungs- und Pflegemittelpauschalen. Dies sei mit dem im Grundgesetz garantierten Pflege- und Erziehungsrecht der Eltern nicht vereinbar, entschieden die Richter. Eltern könnten nicht verpflichtet werden können,
ihr Kind regelmäßig in die Krippe zu bringen. Es sei aber zulässig, dass Fest- und Pauschalbeträge immer für volle Monate berechnet werden.
| | | |