Eltern helfen Eltern
Information und Beratung für Elterninitiativen
Fachpolitik
Vorlagen des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie der Stadt Münster:
Ratsinformationssystem
Aktuelles
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Der
Kita-Bericht 2022 des Paritätischen Gesamtverbandes
hangelt sich an den Handlungsfeldern des Gute-Kita-Gesetzes lang und hat den Schwerpunkt Qualitätsentwicklung. Interessant sind u.a. die Ländervergleiche. Z.B. wird deutlich das der Fachkräftemangel - zumindest in den Kitas des
Pari - deutlich höher in den westdeutschen Bundesländern gegenüber den Ostdeutschen ist.
Die Finanzierung des
Gute-Kita-Gesetzes
läuft Ende 2022 aus. Sowohl Bundesmnisterium als auch die Bundesländer möchten es fortführen und am besten fortschreiben (ergo erhöhen). Das Bundesministerium möchte allerdings die Beitragsbefreiungen bzw. -senkungen aus dem
Instrumentenbaukasten nehmen - die Bundesländer möchten das Instrument weiterhin drin haben. Auch der mittelfristige Plan des Ministeriums eines Kita-Gesetzes das bundesweit Mindeststandards festschreiben soll stößt auf einigen
Widerstand der Bundesländer und insbesondere auch der Städte- und Landkreise.
Noch nebulöser ist die Lage beim
Bundesprogramm Sprach-Kitas.
Laut Kita-Referat stand es im Haushaltsentwurf des Familienministeriums. Von verschiedenen Seiten wird auch eine Fortführung gefordert - aber ...
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Am 27. Mai veröffentlichten de CDU Nordrhein-Westfalen und die GRÜNEN NRW ihr
Sondierungspapier "Für die Zukunft von Nordrhein-Westfalen".
Den Bereich "Kinder, Jugend, Familie, Frauen und Vielfalt" findet man auf S. 7 f.
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Das
Onlinezugangsgesetz (OZG)
wurde bereits 2017 verabschiedet. Es zielt darauf, alle Verwaltungsdienstleistungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene zu digitalisieren. Um die rund 575 OZG-Leistungen fristgerecht umsetzen zu können, wurden diese in insgesamt 14 Themenfelder unterteilt, die sich wiederum
in mehrere Lebens- und Geschäftslagen aufgliedern. Für jedes der 14 Themenfelder übernimmt ein Bundesland gemeinsam mit einem Bundesressort die sogenannte Federführung für alle Länder und Kommunen in Deutschland.
Das Ministerium für
Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS NRW) hat die Aufgabe übernommen, einen nutzerfreundlichen digitalen Zugang zu vielen Sozialleistungen zu schaffen - die
Sozialplattform.
Hier soll das Auffinden von Beratungsstellen, Terminvereinbarungen und Online-Beratung möglich sein.
Im
Themenfeld Familie und Kind
(Federführung im Rahmen der arbeitsteiligen Umsetzung: Bremen) werden Verwaltungsleistungen zusammengefasst, die das Familienleben betreffen und sich auf die sechs definierten Lebenslagen Adoption und Pflegekinder, Geburt, Eheschließung, Kinderbetreuung, Trennung mit Kind und Scheidung beziehen.
Auch wenn das Gesetz sich zunächst nur an die Verwaltung richtet, wird es also Bedeutung und Auswirkung für viele Träger von sozialen Diensten und Einrichtungen haben. Für freie Träger hängen daran aber noch sehr viele offene Fragen, die
Informationslage ist mehr als unzureichend. Wir werden weiter informieren.
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Gemeinsam mit verschiedenen Berufskollegs startet das Land NRW die
Praxisintegrierte Qualifikation (PiQ) zur Kinderpflege. Jetzt gibt es eine
Fristverlängerung zur Einreichung von Anträgen
bis zum 15. Juni.
Leider gab es zwischenzeitlich wohl Probleme, da nur Arbeitsverträge refinanziert werden, die Schulen aber auf Ausbildungsverträge bestanden. Zwischenzeitlich sollten alle Bezirksregierungen und Schulen vom Ministerium Schule und
Weiterbildung (MSB) aber informiert worden sein, dass aus förderrechtlichen Gründen Arbeitsverträge akzeptiert werden mögen.
Es gibt verschiedene
Organisationsmodelle,
die die unterschiedlichen Berufskollegs anbieten. Denkbar sind Modelle, dass die PiA K zwei Tage pro Woche theoretischen Unterricht am Berufskolleg und drei Tage pro Woche in der Kita hat - oder umgekehrt.
Voraussetzungen sind ein Hauptschulabschluss sowie die Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnis. Es gibt (bisher) keine tarifliche Regelung für die PiA K, die Bezahlung wird vom Träger festgelegt.
In einem
Steckbrief des MKFFI sind die
Rahmenbedingungen zur Refinanzierung
festgehalten: Die ersten acht Monate werden aus dem
Europäischen Sozialfond (ESF),
die folgenden 16 Monate aus
Landesmitteln
und die letzten vier Monate aus Mitteln des Trägers finanziert. Es müssen zwei Anträge gestellt werden: Ein
Antrag an den ESF
sowie ein
Antrag an das Land.
Beide (!) Anträge sind zeitgleich bei der zuständigen Bezirksregierung vorzulegen! Unbedingt zu beachten sind die
Ausfüllhilfen zum ESF-Antrag
sowie die
Ausfüllhilfen zum Antrag auf Landesmittel!
Später folgen noch zwei weitere Verwendungsnachweise ...
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Am Abend des 18. Mai lag das
Ergebnis der Tarifverhandlungen SuE 2022
vor. Diese Tarifverhandlung kam außerhalb der regelmäßig etwa alle zwei Jahre stattfindende Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen und betraf nur Beschäftigte, die in der Tabelle des
Sozial- und Erziehungsdienstes eingruppiert sind – die sogenannte S-Tabelle im TVöD. Dabei ging es um die Struktur dieser Gehaltstabelle und nicht um eine der regelmäßigen Gehaltsrunden. Die jetzt erzielte Einigung hat eine
Laufzeit von fünf Jahren bis zum 31. Dezember 2026. Im Januar 2023 stehen aber schon die nächsten Tariverhandlungen für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen vor Tür.
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Die neue Bundesfamilienministerin Lisa Paus will sich für eine gute und sichere Zukunft für Kinder einsetzen. Kinderarmut bekämpfen, frühkindliche Bildung und Betreuung verbessern, Eltern stärken stehen auf der Tagesordnung. Der
Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“
soll dabei helfen.
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Schwerpunktthemen des
7. Quartalsberichts der Corona-KiTa-Studie
sind die Betreuungszeiten und Förderbedarfe von Kindern während der Pandemie sowie die Auswirkungen der Kontaktbeschränkungen in KiTas auf die sozialen Interaktionen von Kindern, Fachkräften und Eltern.
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Soziale Einrichtungen sind in besonderem Maße von den fortschreitenden Auswirkungen des Klimawandels, wie beispielsweise Hitze oder Starkregen, betroffen. Mit Hilfe des
Förderprogramms „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“
will das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) in den Jahren 2020 bis 2023 dazu beitragen, sowohl akute klimatische Belastungen in den sozialen Einrichtungen abzumildern als auch eine umfassende
Vorbereitung auf zukünftige klimatische Veränderungen zu ermöglichen. Antragsberechtigt sind auch Kitas.
Das zweites Förderfenster zum Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ wird nun voraussichtlich erst im Herbst 2022 geöffnet. Zusätzlich wird im Schreiben vom 16. Mai darauf hingewiesen, dass eine Bündelung der
Fördermaßnahmen zur Klimaanpassung und insofern eine Neuausrichtung des Förderprogramms beabsichtigt ist. Vor diesem Hintergrund kann es zu geänderten Förderkonditionen kommen.
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Erstmals gilt in NRW ein
Landeskinderschutzgesetz,
der Landtag in Düsseldorf hat es im April verabschiedet. Überwiegende Teile sind seit 1. Mai in Kraft. Wesentliche Eckpunkte sind: Kinderschutz und Kinderrechte, Verfahren im Kinderschutz,
Interdisziplinäre Kooperation im Kinderschutz und Kinderschutzkonzepte. Anlässlich des Landeskinderschutzgesetzes NRW hat die Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt (PsG.nrw) eine
neue Webseite zum Thema
Rechte- und Schutzkonzepte
freigeschaltet. Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe finden dort vertiefende Informationen, praktische Beispiele und Literaturtipps.
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Mit Schreiben vom 29. März informiert das MKFFI über
Kita-Angebote für Flüchtlingskinder aus der Ukraine.
Wenn in Kitas zusätzliche Plätze belegt oder zusätzliche Gruppen eingerichtet werden, so werden diese auch finanziert – unabhängig davon, ob die Plätze in der verbindlichen Mitteilung zum 15.03.2021 bzw. zum 15.03.2022 enthalten waren.
Unterschiedliche Vorstellungen gibt es zur Umsetzung der Masernimpflicht: Während das MKFFI diese voraussetzt, weist das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. unter Verweis auf das RKI darauf hin, dass eine
Masernimpfung
auch glaubhaft gemacht werden bzw. eine zweite Impfung auch erst nach Aufnahme in die Kita erfolgen kann.
Die Servicestelle "Kita-Einstieg" gibt Informationen und Tipps zu
Kita-Einstieg-Angeboten für ukrainische Familien.
Das Kinder- und Jugendministerium NRW stellt Mittel zur
Projektförderung für die Kinderbetreuung in besonderen Fällen
bereit. Gegenstand der Förderung sind Projekte zu niedrigschwelligen Betreuungsangeboten, die den Kindern und ihren Eltern den Weg in die institutionelle Kindertagesbetreuung erleichtern, wie z. B. Eltern-Kind-Gruppen, Spielgruppen,
Kindertagespflegeangebote, mobile Angebote und Angebote in Kooperation mit Familienzentren. Mit Rundschreiben vom 4. Mai zur
Kinderbetreuung in besonderen Fällen für Kinder aus Familien mit Fluchthintergrund und in vergleichbaren Lebenslagen
stellt das Kinder- und Jugendministerium MKFFI NRW Mittel bereit und erläutert sie in den
FAQs.
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Die Landesregierung NRW hat das
Programm „Neustart miteinander“
aufgesetzt. Mit diesem Programm möchte das Land den Vereinen für deren Engagement in der Corona-Pandemie danken. Das Programm wurde erneut verlängert.
Die Verlängerung beinhaltet jetzt
- Erhöhung des Förderhöchstbetrages auf 10.000 Euro (bisher: 5.000 Euro)
- Insgesamt sind zwei Anträge pro Verein möglich (bisher: ein Antrag pro Verein)
- Verlängerung des Antragszeitraums bis zum 30.09.2022 (bisher: 31.05.2022)
- Verlängerung des Durchführungszeitraums bis zum 15.11.2022 (bisher: 30.06.2022)
Die frisch dazu gekommene
"Bestätigung der Gemeinde über die "corona-gerechte" Durchführung der geplanten Veranstaltung"
gibt´s beim Ordnungsamt, das Formblatt A1 ist mit dem Antrag hochzuladen.
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Die am 01. Januar 2022 veröffentlichte
Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutz Initiative (NKI)
der Bundesregierung unterstützt erstmalig Sozial- und Wohlfahrtsverbände dabei, Treibhausgasemissionen nachhaltig zu senken. Die Richtlinie bezweckt durch die Förderung strategischer und investiver Maßnahmen, Treibhausgase
zu minimieren und messbare Einsparungen mit Blick auf das Ziel der Treibhausgasneutralität zu realisieren.
Antragsberechtigt im Sinne der Kommunalrichtlinie (Nr. 5) sind gemeinnützige Träger u. a. von Einrichtungen der Erziehung und der vorschulischen und schulischen Bildung bzw. "im Status der Gemeinnützigkeit stehende eingetragene Vereine
für die von ihnen betriebenen Einrichtungen". Die Förderquoten für strategische Maßnahmen je nach Förderschwerpunkt belaufen sich auf bis zu 70% bis 90 %. Das Service und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) bietet
einführende
Informationsveranstaltungen zu unterschiedlichen Förderschwerpunkten
der Kommunalrichtlinie an.
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Die
Förderung von Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereichs
zu bestimmten
Fortbildungsthemen
erfolgt auch im Jahr 2022. Der entsprechende
Erlass des MKFFI
vom 18.03.2022 sowie die für das Jahr 2022 geltenden
Fördergrundsätze
erweitern das Themenspektrum für förderfähige Fortbildungsmaßnahmen erheblich. Neben der Alltagsintegrierten Sprachbildung sind nun auch Fortbildungen in den Bereichen Beobachtung und Dokumentation, Medienkompetenzförderung,
vorurteilsbewusste Erziehung und Bildung sowie soziale Inklusion und außerdem zur Bewältigung der Herausforderungen in der Aufarbeitung der Pandemie förderfähig. Zudem wurden die
Fördersummen
erhöht.
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Der Deutsche Städtetag hat zur Frage nach
Polizeilichen Führungszeugnissen für Alltagshelfer*innen und Fachkräfte aus der Ukraine
eine Einschätzung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eingeholt und am 8. April erläutert.
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Mit
Erlass zur Impfpflicht in Einrichtungen
teilt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS NRW) mit, dass der Geltungsbereich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a IfSG für die Kinder- und Jugendhilfe und die Betreuungsangebote nach § 35a SGB VIII für NRW konkretisiert wurde.
Im Erlass wird klargestellt, dass inklusive (Regel-)Kindertageseinrichtungen, die die inklusive Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung sicherstellen, nicht von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht erfasst werden.
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Das
Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz
trat in seinen wesentlichen Teilen am 1. August 2021 in Kraft. Das Transparenzregister verschickt gerade an die Träger ein Formular, das die Gebührenbefreiung 2021 - 2023 stark vereinfacht und damit die gesetzliche Regelung ab dem 1. August umsetzt. (s. u.)
Achtung: Der Antrag ist bis zum 30. Juni 2022 zu stellen!
Auf der Website des Transparenzregisters findet man das Formular leider nicht online! Falls man dieses personalisierte (!) Formular noch nicht erhalten hat oder nicht wiederfindet, schickt man eine formlose eMail an:
gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de
mit dem Vereinsnamen und der Vereinsregisternummer. Darauf erhält man ein Bestätigungsschreiben.
Der Antrag gilt auch noch für das Jahr 2021. Er erfolgt auf dem vorausgefüllten Vordruck. Befreit ist der Verein dann auch für die Zukunft. Darüberhinaus ist keine rückwirkende Befreiung mehr möglich, das heißt also tatsächlich, dass die Gebühren von 2017 bis 2020 bezahlt werden müssen.
Bisher war unklar, wie der Nachweis der Gemeinnützigkeit erfolgt. Jetzt wurde klargestellt, dass Vereine keinen zusätzlichen Nachweis der Gemeinnützigkeit (durch Beilage eines Freistellungsbescheids)
erbringen müssen, wenn sie auf dem Antrag das Transparenzregister ermächtigen, beim zuständigen Finanzamt Auskünfte einzuholen. Dazu muss der Verein seine Steuernummer und das zuständige Finanzamt angeben.
Die Proteste gegen das bürokratische
Transparenzregister für gemeinnützige Vereine
hatten aber zumindest teilweise Erfolg: Ab 2024 sollen gemeinnützige Vereine zudem automatisch ohne Antrag gebührenbefreit sein.
Ein Bündnis für Gemeinnützigkeit, u. a. auch das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement, dem auch die BAGE e.V. angehört, und aus dem Sport hatte in einem
Brief an den Finanzminister
vom 29. April 2021 gefordert, von den geplanten Umsetzungen Abstand zu nehmen. Am 03. Mai 2021 hatte auch EhE e.V. den Bundesfinanzminister und den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages aufgefordert, die
Änderungen zum Transparenzregister zu überdenken.
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Am 10. Dezember wurden vom Bundestag sowie vom Bundesrat im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 ebenfalls eine
Verlängerung der Übergangsregelung zum Masernschutzgesetz
beschlossen. Beim Bundesgesundheitsministerium heißt es dazu:
„Die Vorschriften zur Masernimpfpflicht im Infektionsschutzgesetz werden angepasst. Die Frist zur Vorlage entsprechender Nachweise für bereits am 1. März 2020 in der jeweiligen Einrichtung Beschäftigte oder betreute Personen wird bis zum 31. Juli 2022 ausgeweitet. Die Vorschriften
hinsichtlich der Kontrollverfahren und der Meldungen an das Gesundheitsamt werden den Vorschriften über die einrichtungsbezogene Impfpflicht bezüglich der COVID-19-Impfung angepasst.“
Sollte bis zum Ablauf der Frist kein Nachweis vorgelegt werden, hat die Leitung der Einrichtung unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt zu informieren und diesem die erforderlichen personenbezogenen Daten zu übermitteln.
Das Schreiben des LWL vom 23. Dezember informiert noch einmal über die näheren
Auslegungen.
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Am 14. Dezember veröffentlichte der LWL die
Arbeitshilfe Schutzkonzepte.
Die Online-Broschüre
"Aufsichtsrechtliche Grundlagen – Organisationale Schutzkonzepte in betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche nach § 45 SGB VIII",
die alle gesetzlich verpflichteten Träger bei der Erstellung eines Schutzkonzepts nach § 45 SGB VIII bzw. eines Gewaltschutzkonzepts nach § 37a SGB VIII in integrativ arbeitenden Kitas unterstützen will, hat in beiden Landesteilen Gültigkeit. (s. dazu auch die Broschüren des Paritätischen zum Thema "Partizipation und Demokratiebildung" unter
> Vermischtes > Pädagogische Projekte, Konzeptionsentwicklung)
Arbeitshilfen
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Der
Jugendamtselternbeirat (JAEB) Münster 2021/22
ist gewählt, unter den Mitgliedern sind auch zwei Vertreter Münsteraner Elterninitiativen.
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Mit Gesetz vom 15. April 2020 wurden sowohl das
"Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Kindertagesbetreuung (KitaFinHG)"
als auch das "Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz (KBFG)" geändert. Mit diesen Gesetzesänderungen wurden die Fristen zur Bewilligung und Durchführung des
Investitionsprogrames “Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“
zum
Ausbau von Kita-Angeboten
um ein weiteres Jahr bis 2023 verlängert.
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Im Juni 2020 hat die Stadt Münster ihren neuen
Kindertagesbetreuungsbericht
zum Kita-Jahr 2020/2021 vorgestellt.
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Gute Dienste zur Berechnung aktueller Gehälter nach TVöD und der Tabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) leistet die Site
http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/sue.
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Der Blog der Paritätischen Akademie NRW
"BILDUNG ERLEBEN"
spiegelt aktuelle Themen, Hintergrundwissen von Expertinnen und Experten, Berichte über Menschen und ihre Arbeit im sozialen Bereich wider.
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Im
Blog „Kitaqualität“
schreiben Michael Schrader und Gabriele Dahle vom Kooperationspartner pragma GmbH in Bochum regelmäßig Beiträge zu Fragestellungen und Entwicklungen im Kita-Bereich.