Eltern helfen Eltern
Information und Beratung für Elterninitiativen
Formulare und Unfallanzeigen
- Abmeldung vom arbeitgeberfinanzierten Kollektiv-Vertrag der Swiss Life (BAZV)
- Anmeldung zum arbeitgeberfinanzierten Kollektiv-Vertrag der Swiss Life (BAZV)
- Abmeldung von der arbeitnehmerfinanzierten Entgeltumwandlung (Kollektiv-Vertrag der Swiss Life)
- Anmeldung zur arbeitnehmerfinanzierten Entgeltumwandlung (Kollektiv-Vertrag der Swiss Life)
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Grundsätzlich laufen (unterjährige) An- und Abmeldungen über das KiBiz.web. Die Abteilung "Elternbeiträge" beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der
Stadt Münster ist aber nicht mit dem KiBiz.web verknüpft und benötigt deshalb bei unterjähriger Abmeldung doch noch den (rosa)
Abmeldeschein.
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Stichtag für die Rücksendung des
Entgeltnachweises an die Berufsgenossenschaft bgw
ist immer der 11. Februar eines Jahres. Die Berufsgenossenschaft errechnet aus dem Entgeltnachweis für das Vorjahr die laufenden Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung für die MitarbeiterInnen und Ehrenamtlichen in der Kita.
- Erklärung zur Körperschaftssteuer zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Weitere Informationen
auf
http://www.formular-bfinv.de,
dort unter > Formulare A - Z > G wie Gemeinnützigkeit > letzter Punkt
- Erste-Hilfe-Gutscheine für Kindertageseinrichtungen bei der Unfallkasse NRW.
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Bescheinigung zur Impfberatung: Für alle erstmalig in der Kita aufgenommenen Kinder muss eine aktuelle Bescheinigung des Kinderarztes
über eine erfolgte Impfberatung vorgelegt werden. Ein Verweis auf das entsprechende Kreuzchen im Gelben U-Heft reicht dem Gesundheitsamt der Stadt Münster nicht (gesunbdheitsämtern in anderen Kommunen
manchmal schon). Eltern, die sich weigern, die Bescheinigung vorzulegen, sind dem Gesundheitsamt zu melden.
Der zweite Teil des Münsteraner Formulars "Folgende Impfungen sind nach den aktuellen STIKO-Empfehlungen erfolgt:" ist nicht zwingend vorgeschrieben, muss also nicht ausgefüllt sein!
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Formulare des Landesjugendamtes
(Antrag auf Betriebserlaubnis, Meldebogen und Personalbogen) können beim LWL heruntergeladen werden.
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Meldung
Schwangerschaft:
Eine gute Zusammenstellung, was man tun muss, findet sich auf der Seite der zuständigen Bezirksregierung als Arbeitsschutzbehörde.
Erforderlich ist zu Beginn der Schwangerschaft zunächst die
Überprüfung der Arbeitsbedingungen
und die Erstellung einer
Gefährdungsbeurteilung.
Zudem muss bei der Bezirksregierung Münster die Schwangerschaft angezeigt und die Genehmigung der Teilnahme der Schwangeren an Elternabenden (Arbeitszeit zwischen 20:00 und 22:00 Uhr)
beantragt werden (nur mit Einverständnis der Schwangeren und kostenpflichtig (= gleich alle Termine beantragen!)). Die
Meldung
und der gesonderte
Antrag auf Genehmigung der Teilnahme an allen Elternabenden
gehen an die
Bezirksregierung Münster.
(s. zum Thema auch unter > Service > Gesetze, Verordnungen > Mutterschutz)
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Laut SGB VIII/KJHG müssen Kita-Träger dem Landesjugendamt „Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder ... zu beeinträchtigen“, unverzüglich anzeigen. Durch die
Meldepflicht nach § 47 SGB VIII (KJHG)
soll sichergestellt werden, dass Gefährdungssituationen oder negativen Entwicklungen möglichst frühzeitig entgegengewirkt werden kann. Meldungen sollten an
meldung47-kita@lwl.org
versendet werden.
Erlangen Fachkräfte Kenntnis von Gefahrenlagen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs der Tageseinrichtung liegen, ist § 8 a SGB VIII anzuwenden.
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www.minijob-zentrale.de: Informationen und Meldevordruck (unter
Service / Download-Center) zur Beschäftigung von Geringfügig Beschäftigten.
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Das Ministerium für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration (MKFFI NRW) stellte am 16. Dezember 2021 die
Verordnung zur Änderung der Personalverordnung
zur Verfügung. Sie übernimmt im Wesentlichen den bisher zum 31.12.2021 auslaufenden Teil 3 "Übergangsmaßnahmen während der Sars-CoV-2-Pandemie" in den Teil 2 "Maßnahmen im Übergang zum Ausgleich des Fachkräftemangels", gültig bis
zum 31.12.2025.
Mitarbeiter*innen, die eine
PiA-Ausbildung zum/zur Kinderpfleger*in
absolvieren, können in ihrem zweiten Ausbildungsjahr mit bis zu 1/3 ihrer Arbeitszeit in Gruppenform III auf Ergänzungskraftstunden eingesetzt werden. Studierende können ab dem fünften Semester als Fachkräfte eingesetzt werden.
Die gleichlautenden Rundschreiben des LVR und LWL bezüglich der
"Übergangsregelungen zu den Anforderungen an die Qualifikation von Träger-eigenen Fachkräften im Sinne der Eingliederungshilfe"
vom 12. April erlauben nun bis Ende des Kindergartenjahres 2023/2024 den Einsatz von (erfahrenen) Ergänzungskräften. Erforderlich ist ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung.
Alle Anträge auf
Anerkennung als Fachkraft
findet sich auf der Homepage des LWL unter > Betriebserlaubnis > Betriebserlaubnisse für Kindertageseinrichtungen > Feststellung der Voraussetzungen für Fachkräfte.
Das
Schlüsselverzeichnis
zum Personalbogen wurde erneut aktualisiert (Stand: 17.01.2022). Wichtig: Der neue Schlüssel 185 für die Elterninitiativen, die nicht dem Paritätischen angeschlossen sind. Den Schlüssel 182 juristische Person gibt es nicht mehr!
Darüber hinaus ein Hinweis auf die Schlüsselnummern 323 und 371: Diese beiden Schlüssel wurden für die angepassten Regelungen zum Personaleinsatz im Rahmen des BTHG gemäß der Basisleistung I und der individuellen heilpädagogische Leistungen hinzugefügt.
Die Meldung der in den Tageseinrichtungen für Kinder tätigen Kräfte nach § 47 Abs. 1 SGB VIII erfolgt seit dem 01. März 2019, statt wie bisher über den schriftlichen
Personalbogen,
in digitaler Form über das bereits im Rahmen der jährlichen Stichtagsmeldung (Meldebogen) genutzte Programm KiBiz.web.
- Spendenbescheinigungen (Stand Juli 2022):
www.formulare-bfinv.de,
dort > Formularcenter > Steuerformulare > Gemeinnützigkeit. Dort dann die Formulare 010 und 015 sowie, falls jemand öfters gespendet hat, das Formular 060.
Oder
Dort findet sich auch das Formular zur
Erklärung zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer (Gem 1)
für Vereine. Programme zur elektronischen Übermittlung stehen unter
www.elster.de.
Die Abgabe der Erklärungen in Papierform ist nur noch in Härtefällen zulässig.
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Grundsätzlich laufen (unterjährige) An- und Abmeldungen über das KiBiz.web. Die Abteilung "Elternbeiträge" beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der
Stadt Münster ist aber nicht mit dem KiBiz.web verknüpft und benötigt deshalb bei einem Wechsel der Betreuungsform (z.B. von 35 auf 45 Wochenstunden) doch
noch den (blauen)
Ummeldeschein.
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Unfallanzeigen für Kinder
der Unfallkasse NRW können teilweise auch elektronisch erstellt werden oder als
pdf .
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Unfallanzeige
der Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege bgw. Wenn sie nicht online verschickt werden soll, wird sie an folgende Adresse geschickt: bgw,
Bezirksverwaltung Delmenhorst, 27731 Delmenhorst. Eine Kopie geht an das Bezirksregierung Münster, Betrieblicher Arbeitsschutz - Dezernat 56, Domplatz 1–3, 48143 Münster